Punkte abbauen

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (PsyTM) des Fahreignungsseminars

 

Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist immer freiwillig.

Das Seminar richtet sich an Inhaber von Fahrerlaubnissen mit einem Punktestand von ein bis fünf Punkten im Fahreignungsregister.

Die Maßnahme ist beispielsweise für Personen interessant, die im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 zwei Punkte aufweisen. Sie können ihren Punktestand auf den einen Punkt reduzieren, der zur Begleitung maximal erlaubt ist.

Vorgaben für die Durchführung

Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie ist Psychologen mit einem Diplom oder Masterabschluss vorbehalten, die zudem auf ein umfangreiches Fachwissen aus ihrer verkehrspsychologischen Ausbildung gem. § 4a Abs. 4 Nr. 2 StVG sowie auf ihre langjährigen Erfahrungen in verkehrspsychologischen Interventionen gem. § 4a Abs.4 Nr. 3 StVG zurückgreifen können.

 

Die PsyTM besteht aus zwei Sitzungen à 75 Minuten im Abstand von mindestens drei Wochen.

 

Es wird benötigt:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Liste der Verkehrsdelikte (ausgestellt von der Verkehrsbehörde und/oder Auszüge aus dem FAER (Flensburg)
  3. Honorar

 

Inhalte

§ 42 Abs. 7 FeV schreibt vor:

 

“Sitzung 1 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme dient der Verhaltensanalyse, der Entwicklung eines funktionalen Bedingungsmodells und der Erarbeitung von Lösungsstrategien. Sie umfasst

 

1. die Erarbeitung der auslösenden und aufrechterhaltenden inneren und äußeren Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen als Verhaltensanalyse,

 

2. die Erarbeitung der Funktionalität des Fehlverhaltens in Form einer Mittel-Zweck-Relation,

 

3. die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit,

 

4. die Ausarbeitung schriftlicher Zielvereinbarungen, diese umfassen:

 

a. die Spezifikation des Zielverhaltens in Form von Lösungsstrategien,

 

b. die Festlegung der Verstärker, Belohnungen und positiven Konsequenzen und

 

c. die Festlegung der zu erreichenden Schritte

 

und

 

5. die Hausaufgaben ,Selbstbeobachtung des Verhaltens in kritischen Situationen' und ,Erprobung des neuen Zielverhaltens'.“

 

 

 

§ 42 Abs. 8 FeV schreibt vor:

 

„Sitzung 2 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme dient der Festigung der Lösungsstrategien. Sie umfasst

 

1. die Besprechung der Erfahrungen aus der Selbstbeobachtung,

 

2. die Besprechung der Einhaltung der Zielvereinbarungen,

 

3. die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Verhaltensstrategien und die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit.“

Diplom-Psychologe              Lutz Niehardt

Praxis OHZ/ CUX

Auf dem Pass 38

27711 Osterholz-Scharmbeck

Tel. 04791-959760

Praxis ROW/ VER

Flattstraße 2

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