Seit dem 1.5.2014 gilt ein neues Punktesystem. Straftaten weren ab diesem ZEitpunkt mit max. dreo Punkten im Fahreignungsregister vermerkt. Die Fahrerlaubnis wird ab acht Punkten entzogen.
Punkte abbauen ist weiterhin möglich, allerdings nur bis zu einem Stand von fünf Punkten.
Wenn Sie Ihr Kind beim Fahrenlernen begleiten wollen, dürfen Sie max. 1 Punkt in Flensburg haben. Sie werden also Punkte abbauen müssen, bevor Sie Ihrem Kind das richtige Verhalten im Straßenverkehr nahebringen. Es ist zu hoffen, dass Punkte abauen nicht zu den Dingen gehört, die Ihr Kind nach Erwerb einer eigenen Fahrerlaubnis angehen muss.